Förderung für Präventionsmaßnahmen bei Schäden durch den Fischotter und Biber

Fischotter und Biber sind nach der europäischen Naturschutzrichtlinie (Fauna–Flora–Habitat-Richtlinie) streng geschützte Tierarten. Beide Arten galten einst als ausgerottet, sind jedoch mittlerweile in Niederösterreich wieder weit verbreitet. In naturnahen Gebieten bleibt das Vorkommen dieser Tiere oft unentdeckt. In der Kulturlandschaft kann es jedoch durch die Lebensweise dieser Arten zu Konflikten kommen. Die Nage-, Grab- und Dammbautätigkeiten des Bibers können etwa Schäden in der Forst- und Landwirtschaft verursachen oder wasserbautechnische Strukturen beschädigen. Aufgrund des Nahrungsspektrums des Fischotters, welches sich aus Fischen, Amphibien, Krebsen und Weichtieren zusammensetzt, können bei dieser Art Konflikte in den Bereichen Fischzucht und Fischerei entstehen. Das Land Niederösterreich fördert daher bis Dezember 2024 bei Schäden durch den Biber und Fischotter, die Umsetzung von Präventionsmaßnahmen. Prinzipiell ist es sinnvoll, solche Präventionsmaßnahmen dort umzusetzen, wo ein Vorkommen dieser Arten bekannt ist.
Als Präventionsmaßnahmen bei Vorkommen des Bibers können E- Zäune oder Fixzäune, Schutzmaßnahmen für Einzelbäume (Gitterung, Anstrich) aber auch das Verfüllmaterial bei Einbrüchen an Wegen und Ackerflächen und Dammsicherungen gefördert werden. Um vor allem kleinere Fischteiche vor Ausfraß durch den Fischotter zu schützen, haben sich E-Zäune und Fixzäune als effektivste Präventionsmaßnahme herausgestellt.
Da eine sachgemäße Umsetzung für die Funktionalität der Präventionsmaßnahme wesentlich ist, sind Informationsblätter auf der Internetseite der
Naturschutzabteilung des Landes NÖ abrufbar (Wildtierinfo – Übersicht – Land Niederösterreich (noel.gv.at)). Hier finden sich auch weitere Informationen zu den
Förderungen, deren Voraussetzungen und der Antragsstellung.